Unsere Branchen - Unternehmer, Betriebe, Freiberufler

Zu unserem Mandantenstamm gehören:

 

  • Unternehmen in der Kredit- und Versicherungswirtschaft
  • Heilberufe (wie Ärzte, Psychologen, Heilpraktiker, Physiotherapeuten u. ä.)
  • Apotheken
  • Freiberufler (wie Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure)
  • Vereine und Verbände
  • Gastronomiebetriebe
  • Handwerksbetriebe
  • Firmen aus der Medienbranche
  • Transportunternehmen
  • Weitere Dienstleistungsunternehmen (Handelsvertreter, Dolmetscher, Unternehmensberater, EDV-Berater u. ä.)

 

Wir verfügen aufgrund unserer Mandantenstruktur über fundierte Kenntnisse in den meisten Branchen.

 

Wir sind uns sicher, dass wir auch in Ihrer Branche über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Rufen Sie uns an.

 

Unser Tipp

 

Abweichend von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung wird nunmehr bundeseinheitlich abgestimmt vertreten, dass die Hinzugewinnung neuer Mandanten/Patienten im Rahmen geringfügiger Tätigkeit für die Annahme einer begünstigten Veräußerung unschädlich ist. Ausschlaggebend war ein BFH-Beschluss Anfang des Jahres ().